AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Liebevolle Konsequenz Hundetraining und Verhaltenstherapie

Geltungsbereich meiner AGB
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und
geschlossenen Verträge zwischen der Hundetrainerin und Verhaltenstherapeutin Heike Fix, im
Folgenden als Auftragnehmerin bezeichnet, und dem Kunden, im Folgenden als Auftraggeber
[1]
bezeichnet. Durch Abschluss eines Vertrages (z.B. Buchung einer Einzelstunde, Anmeldung zu einem
Kurs, einer Veranstaltung oder eines Seminars, oder die Unterzeichnung eines Trainingsvertrages)
erkennt der Auftraggeber die Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Vertragsgegenstand und Gestaltung der Leistungen
2.1 Gegenstand des Vertrages: Gegenstand des Vertrages ist die Anleitung des Auftraggebers zur
Ausbildung seines Hundes (Hundetraining) oder die Unterstützung des Halters bei der Umlenkung von
unerwünschten Verhaltensweisen des Hundes in erwünschte Verhaltensweisen (Verhaltenstherapie). Die
Ausbildungsziele können im Einzel- und/oder Gruppenunterricht erreicht werden;
verhaltenstherapeutische Arbeit findet in der Regel im Einzelunterricht statt.
2.2 Fachgerechte Ausführung und individuelle Methoden: Geschuldet wird eine fachgerechte

Ausbildungstätigkeit, die im pflichtgemäßen Ermessen der Auftragnehmerin liegt. Da jedes Hund-
Mensch-Team individuell ist, orientiert sich die Ausbildung an den jeweiligen Bedürfnissen, Möglichkeiten

und Umsetzbarkeiten des Auftraggebers und unter Berücksichtigung von Rasse, Alter, Geschlecht und
körperlichen Voraussetzungen dessen Hundes. Zur Erzielung eines bestmöglichen Lernerfolgs setzt die
Auftragnehmerin verschiedene, individuell auf das jeweilige Team abgestimmte, Trainingsmethoden ein.
2.3 Anamnese als Grundlage: Für die Erstellung eines individuellen Therapieplans bildet in der Regel
eine ausführliche Anamnese die Grundlage. Die Durchführung der Anamnese stellt einen
eigenständigen Dienstleistungsvertrag dar und wird gesondert in Rechnung gestellt. Sie begründet
noch keine dauerhafte Vertragsbindung für Folgetraining. Beide Parteien können nach dieser
Bestandserhebung eine weitere Zusammenarbeit ohne Nennung von Gründen ablehnen. Eine
weitergehende Vertragsbindung entsteht erst, wenn der Auftraggeber die Erstellung eines Therapieplans
oder die Teilnahme an weiteren Trainingseinheiten ausdrücklich beauftragt.
2.4 Dauer und Flexibilität der Trainingseinheit: Eine Trainingseinheit (Einzeltraining, Gruppentraining)
hat eine Regeldauer von 60 Minuten. Die Auftragnehmerin behält sich vor, die Dauer im Sinne des
Tierschutzes, d.h. zum Wohle des Hundes und des Halters anzupassen. Die Dauer kann je nach
individueller Befindlichkeit des Hund-Mensch-Teams, dem Lernfortschritt sowie der Wetterlage variieren.
Eine geringfügige Unterschreitung der Regeldauer aus diesen Gründen führt nicht zu einer Minderung
der Vergütung.

  1. Erfolgsgarantie
    3.1 Keine Erfolgsgarantie: Die Auftragnehmerin übernimmt keine Erfolgsgarantie für das Erreichen der
    angestrebten Trainings- und/oder Therapieziele. Der Erfolg des Trainings hängt maßgeblich von der
    konsequenten und dauerhaften Umsetzung der vermittelten Inhalte durch den Auftraggeber im Alltag ab.
    3.2 Weitere Einflussfaktoren: Darüber hinaus wird der Lernerfolg durch Faktoren wie Genetik, Rasse,
    Alter, Gesundheit, Vorerfahrungen sowie Umwelteinflüsse des Hundes beeinflusst. Die Verantwortung für
    die Umsetzung der Trainingsanleitungen und den damit verbundenen Erfolg liegt somit ausdrücklich
    beim Auftraggeber.
  2. Anmeldung und Vertragsabschluss
    Die Anmeldung zu den Dienstleistungen der Auftragnehmerin kann mündlich (z. B. telefonisch oder
    persönlich), schriftlich (z. B. per Post) oder elektronisch (z. B. per E-Mail, WhatsApp) erfolgen. Ein
    Vertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung durch die Auftragnehmerin zustande. In der Regel
    geschieht dies durch die Bestätigung eines Termins oder die Zusendung einer Anmeldebestätigung. Ein
    Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach dieser Bestätigung durch die Auftragnehmerin. Bei
    Gruppenkursen, Veranstaltungen und Seminaren erfolgt die Platzvergabe in der Reihenfolge des
    Anmeldeeingangs.
  3. Zahlungsbedingungen
    5.1 Erster Termin (unabhängig von der Leistungsart): Um das Ausfallrisiko bei Neukunden zu
    minimieren, ist die Gebühr für den ersten gemeinsamen Termin (unabhängig davon, ob es sich um eine
    Anamnese oder eine Trainingseinheit handelt) im Voraus zu entrichten. Der Betrag muss spätestens 24
    Stunden vor dem Termin per Banküberweisung oder PayPal auf dem Konto der Auftragnehmerin
    eingegangen sein. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, behält sich die Auftragnehmerin vor, den
    Termin anderweitig zu vergeben.
    5.2 Einzeltermine: Die Gebühren für weitere Einzeltermine sind im Anschluss an die jeweilige
    Trainingseinheit bar gegen Quittung oder Rechnung zu entrichten, sofern keine abweichende
    Vereinbarung (z. B. Vorkasse) getroffen wurde. Mehrfachkarten sind im Vorfeld zu erwerben; die
    Zahlung kann bar gegen Quittung/Rechnung oder per Überweisung erfolgen.
    5.3 Kurse, Veranstaltungen und Seminare: Die Teilnahmegebühr für die Teilnahme an Kursen,
    Veranstaltungen und Seminaren ist spätestens 28 Tage vor Beginn der ersten Einheit ohne Abzug fällig.
    Bei kurzfristigeren Anmeldungen (weniger als 28 Tage vor Beginn) ist der Rechnungsbetrag sofort fällig.
    Die Zahlung erfolgt wahlweise vorab per Überweisung oder bar gegen Quittung/Rechnung.
    5.4 Grundpreise, Zeitüberschreitungen und Anfahrtskosten: Es gelten die zum Zeitpunkt des
    Vertragsschlusses auf der Website der Auftragnehmerin veröffentlichten Grundpreise,
    Zeitüberschreitungen und Anfahrtskosten. Preisänderungen haben keine Auswirkungen auf bereits
    laufende Kurse oder bereits fest vereinbarte Einzelstunden.
  4. Widerrufsrecht, Stornierung und Absagen
    6.1 Widerrufsrecht: Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Auftraggeber hat das
    Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu
    widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht
    auszuüben, muss der Auftraggeber die Auftragnehmerin mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief
    oder E-Mail) über den Entschluss informieren.
    Erfolgt die Anmeldung für eine Dienstleistung kurzfristig, sodass die Leistungserbringung innerhalb der
    Widerrufsfrist beginnt oder vollständig erbracht wird, verlangt der Auftraggeber hiermit ausdrücklich den
    Beginn der Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er in
    diesem Fall bei einem Widerruf einen angemessenen Betrag zu zahlen hat, der dem Anteil der bis zum
    Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen entspricht. Bei vollständiger Erbringung der
    Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig.“
    6.2 Stornierung: Nach Ablauf der Widerrufsfrist können Kurse, Veranstaltungen und Seminare bis
    einschließlich 14 Tage vor Beginn kostenfrei storniert werden. Bei einer Stornierung zwischen 8 und 13
    Tagen vor Beginn werden 50 % der Gebühr fällig. Bei Absagen weniger als 8 Tage vor Beginn oder bei
    Nichtinanspruchnahme ohne Absage wird die Gebühr zu 100 % in Rechnung gestellt.
    6.3 Nichtinanspruchnahme: Nimmt der Auftraggeber Termine aufgrund von Krankheit, persönlicher
    Verhinderung, Krankheit des Hundes oder Läufigkeit einer Hündin nicht wahr, besteht kein Anspruch auf
    Erstattung oder Ersatztermine. Verspätungen des Auftraggebers führen nicht zu einer Minderung der
    Vergütung oder Verlängerung der Trainingszeit.
    6.4 Absage von Einzelterminen: Einzeltermine können bis 48 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt
    werden.
    Bei Absagen zwischen 24 und 48 Stunden vor Beginn werden 50 % der Gebühr berechnet.
    Bei Absagen unter 24 Stunden vor Beginn oder bei Nichterscheinen wird die Gebühr zu 100 %
    berechnet. Die Berechnung entfällt nur dann, wenn der Termin durch die Auftragnehmerin
    kurzfristig anderweitig vergeben werden kann.
    6.5 Ausfall durch die Auftragnehmerin:
    Die Auftragnehmerin behält sich vor, Trainingseinheiten bei extremen Wetterbedingungen (z. B.
    Unwetterwarnung, Hitze über 30°C, extreme Kälte) im eigenen Ermessen abzusagen. In diesen
    Fällen wird der Auftraggeber umgehend informiert und ein Ersatztermin wird angeboten.
    Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl für ein Gruppenangebot oder einen Gruppenkurs
    sowie bei krankheitsbedingtem Ausfall der Auftragnehmerin wird der Auftraggeber unverzüglich
    informiert. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesen Fällen vollständig erstattet, sofern keine

zeitnahen Ersatztermine gefunden werden können. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers
bestehen nicht.
6.6 Hinweis zu Rückerstattungen: Sämtliche Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich über dasselbe
Zahlungsmittel, welches bei der ursprünglichen Transaktion verwendet wurde.

  1. Voraussetzungen zur Trainingsteilnahme
    7.1 Gesundheitszustand: Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmerin bei Vertragsabschluss
    unaufgefordert, vollständig und wahrheitsgemäß über chronische Erkrankungen, Behinderungen,
    Allergien, Futterunverträglichkeiten, sowie über eine bestehende Trächtigkeit seiner Hündin zu
    informieren. Erhält der Auftraggeber erst im Verlauf des Trainings Kenntnis über oben Genanntes, hat er
    dieses der Auftragnehmerin unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Hund muss frei von ansteckenden
    Krankheiten und Parasitenbefall (z. B. Flöhe, Würmer, Milben, Giardien) sein. Hunde mit Infektionen
    können erst nach ihrer vollständigen Genesung wieder am Training teilnehmen.
    7.2 Impfstatus: Der Auftraggeber versichert, dass sein Hund über einen aktuellen Impfschutz gemäß
    den Empfehlungen der Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StKo Vet) am FLI verfügt
    (erfolgreiche Grundimmunisierung sowie gültige Impfungen gegen Staupe, Leptospirose, Hepatitis,
    Parvovirose und Tollwut). Hunde, die sich noch in der Grundimmunisierung befinden, können nach der
    dritten Impfung am Training teilnehmen. Eine Kopie des Impfausweises ist vorab, spätestens jedoch zum
    ersten Termin, einzureichen.
    7.3 Behördliche Meldung, Kennzeichnung und Versicherung: Der Auftraggeber versichert, dass sein
    Hund behördlich gemeldet, mit einem Transponder-Implantat (Mikrochip) gekennzeichnet ist und eine
    gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht. Ein Nachweis über die Versicherung sowie die
    Chipnummer ist spätestens beim ersten Termin (bzw. bei Vertragsabschluss) vorzulegen. Der
    Auftraggeber verpflichtet sich, auch während der gesamten Dauer der Dienstleistung für einen
    aufrechten Versicherungsschutz zu sorgen.
    7.4 Unerwünschte Verhaltensweisen: Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Auftragnehmerin bei
    Vertragsabschluss unaufgefordert, vollständig und wahrheitsgemäß über unerwünschte
    Verhaltensweisen (bekannt als Problemverhalten oder Verhaltensauffälligkeit) seines Hundes zu
    informieren.
    7.5 Auflagen nach dem Landeshundegesetz (LHundG NRW): Für Hunde, die nach § 3 (Gefährliche
    Hunde) oder § 10 (Hunde bestimmter Rassen) LHundG NRW eingestuft sind, hat der Auftraggeber der
    Auftragnehmerin unaufgefordert die erforderliche Erlaubnis der zuständigen Behörde
    (Sachkundenachweis) im Original vorzulegen und eine Kopie zu übergeben. Ebenso ist die Aufhebung
    einer Maulkorb- oder Leinenpflicht durch eine bestandene Verhaltensprüfung/Wesenstest nachzuweisen.
    7.6 Vertraulichkeit und Nachweise: Alle genannten Informationen werden streng vertraulich behandelt.
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für das Training erforderlichen Nachweise (z.B. Impfstatus,
    tierärztliche Befunde, Chipnummer, Haftpflichtversicherung, Sachkundenachweis, Wesenstest)
    vorzulegen. Bei Verstoß gegen diese Mitwirkungspflichten oder Nichtvorlage der erforderlichen
    Nachweise oder vorsätzlich falsch gemachte Angaben, kommt für das Folgetraining kein Vertrag
    zustande bzw. kann die Auftragnehmerin unverzüglich vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt vom
    Folgetraining lässt den Vergütungsanspruch für die bereits gemäß Punkt 2.3 durchgeführte
    Anamnese unberührt.
  2. Trainingsbedingungen und Mitwirkungspflichten
    8.1 Anweisungen der Auftragnehmerin: Während des Trainings hat der Auftraggeber den
    Anweisungen der Auftragnehmerin Folge zu leisten. Der Hund ist während der gesamten Einheit
    grundsätzlich an der Leine zu führen. Ein Freilauf erfolgt ausschließlich nur nach ausdrücklicher Freigabe
    durch die Auftragnehmerin.
    8.2 Ausrüstung und Sicherheit
    Halter: Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Wetter entsprechende Kleidung und
    insbesondere festes, geschlossenes Schuhwerk zu tragen, um Unfällen vorzubeugen.
    Hund: Der Hund ist durch ein gut sitzendes Brustgeschirr und/oder Halsband sowie eine
    passende Leine (Führ- oder Schleppleine) zu sichern.

Maulkorb: Hunde, von denen eine Gefahr ausgeht, müssen zwingend durch einen gut
sitzenden Maulkorb (aus Draht, Stahl oder Metall, der Hecheln und Trinken ermöglicht) gesichert
sein. Das Ablegen des Maulkorbs liegt im alleinigen Ermessen der Auftragnehmerin.
8.3 Untersagte Hilfsmittel: Die Verwendung von tierschutzwidrigen oder ungeeigneten Hilfsmitteln ist
strikt untersagt. Dazu gehören insbesondere: Flexileinen, Zugstoppleinen und-Halsbänder ohne Stopp,
Ketten- und Stachelhalsbänder, Kopfhalfter (Halti), Sprüh- und Stromhalsbänder, Erziehungsgeschirre
mit Zugwirkung unter den Achseln sowie alle weiteren Hilfsmittel, die dem Hund Schmerzen oder Angst
zufügen.
8.4 Ausschluss vom Training: Die Auftragnehmerin behält sich vor, den Auftraggeber und seinen Hund
unverzüglich vom Training auszuschließen, wenn:
Eine Gefährdung für Dritte (Mensch oder Hund/Tier) durch das Verhalten des Auftraggebers
oder seines Hundes besteht.
Der Auftraggeber ein tierschutzwidriges Verhalten zeigt.
Der Auftraggeber körperliche oder verbale Übergrifflichkeiten gegenüber Mensch oder Hund
begeht. Ein respektvoller Umgang wird vorausgesetzt. Bei einem Ausschluss aus den genannten
Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren.

  1. Befugnisse und Weisungsrecht der Auftragnehmerin
    9.1 Einhaltung von Anweisungen: Bei Verstößen gegen die Vorgaben (siehe Punkt 8) kann der
    Auftraggeber unverzüglich vom Gruppentraining ausgeschlossen oder ein Einzeltraining abgebrochen
    werden. Rückerstattungsansprüche bestehen nicht.
    9.2 Bedenken zum Gesundheitszustand: Bestehen seitens der Auftragnehmerin Bedenken am
    Gesundheitszustand eines Hundes (z. B. Schmerzanzeichen, Infektionsverdacht), liegt es in ihrem
    Ermessen, den Hund bis zur tierärztlichen Abklärung mit sofortiger Wirkung vom Training
    auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren besteht nicht.
    9.3 Überforderung und Lernerfolg in der Gruppe: Hat die Auftragnehmerin den Eindruck, dass ein
    Hund im Gruppentraining dauerhaft überfordert ist oder den Lernerfolg der anderen Teilnehmer
    nachhaltig einschränkt, kann sie den Auftraggeber und seinen Hund in einen besser geeigneten Kurs
    umsetzen. Alternativ kann die bereits gezahlte Gebühr anteilig mit individuellen Einzelstunden verrechnet
    werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht nicht.
    9.4 Gefahrenabwehr: Stellt ein Hund aufgrund seiner Verhaltensweisen eine Gefahr für Menschen,
    andere Hunde oder Tiere dar, ist die Auftragnehmerin befugt, ihn mit sofortiger Wirkung vom
    Gruppentraining auszuschließen. Die bereits gezahlte Gebühr kann mit individuellen Einzelstunden
    verrechnet werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht nicht.
  2. Haftung
    10.1 Eigenverantwortung und Risiko: Die Teilnahme am Training (Einzel-, Gruppentraining, Kurse,
    Beratungen oder sonstige Veranstaltungen) erfolgt auf eigene Gefahr sowie auf eigenes Risiko des
    Auftraggebers.
    10.2 Tierhalterhaftung: Der Auftraggeber bleibt während des gesamten Trainings Tierhalter im Sinne
    des § 833 BGB. Er führt den Hund selbst; die Auftragnehmerin übernimmt keine Leinenführung und
    keine Aufsichtspflicht. Der Auftraggeber haftet für alle durch sich, seinen Hund oder durch von ihm
    mitgebrachte Begleitpersonen verursachten Schäden. Sofern die Versicherung einen Schaden nicht
    abdeckt, haftet der Auftraggeber mit seinem Privatvermögen.
    10.3 Haftung bei Freilauf und Anweisungen: Ein Freilauf des Hundes oder das Ablegen eines
    Maulkorbes erfolgt ausschließlich nur nach ausdrücklicher Freigabe durch die Auftragnehmerin und
    geschieht auf eigenem Risiko des Auftraggebers. Für Schäden, die der Hund während des Freilaufs oder
    infolge der Umsetzung von Trainingsanweisungen gegenüber Dritten, anderen Menschen, Hunden,
    Tieren oder Sachen verursacht, haftet allein der Auftraggeber.
    10.4 Besondere Risiken (Infektionen/Verletzungen): Dem Auftraggeber ist bekannt, dass im Kontakt
    mit anderen Hunden unvermeidbare Risiken bestehen. Dies umfasst insbesondere die Übertragung von
    Krankheiten oder Parasitenbefall (z. B. Flöhe, Würmer, Giardien), die zum Zeitpunkt der Übertragung
    beim verursachenden Hund unter Umständen noch nicht diagnostiziert waren. Weiterhin ist dem

Auftraggeber bekannt, dass es im Training zu Kratz- oder Bissverletzungen unter den Hunden, aber auch
zu Verletzungen von Menschen (z. B. durch Bisse, Kratzer oder Zusammenstöße) kommen kann. Die
Auftragnehmerin übernimmt für diese und gleich gelagerte Risiken keine Haftung, sofern ihr kein
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist.
10.5 Begleitpersonen und Dritte: Begleitpersonen oder Vertreter des Auftraggebers sind von diesem
über den bestehenden Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für
Schäden, die durch das Agieren oder Interagieren dieser Drittpersonen entstehen.
10.6 Haftungsbeschränkung der Auftragnehmerin: Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrerseits beruhen. Eine Haftung für
leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit diese keine vertragswesentlichen Pflichten (sogenannte
Kardinalpflichten) sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
betrifft. Die Auftragnehmerin haftet zudem nicht für Verletzungen oder Unfälle, die durch das Tragen
ungeeigneter Kleidung oder ungeeigneten Schuhwerks des Auftraggebers entstehen.

  1. Urheberrecht sowie Bild- und Tonmaterial
    11.1 Nutzung durch die Auftragnehmerin: Der Auftraggeber erklärt sich schriftlich damit
    einverstanden, dass die Auftragnehmerin Foto-, Video- und Tonaufnahmen, die während des Trainings
    oder sonstiger Veranstaltungen von ihm und seinem Hund erstellt wurden, für eigene Werbezwecke (z.
    B. Website, Social Media, Flyer, Fachpublikationen) zeitlich und örtlich uneingeschränkt nutzen kann.
    Eine Veröffentlichung erfolgt ohne Namensnennung des Auftraggebers.
    11.2 Widerruf der Nutzung: Die Einwilligung kann schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen
    werden. Bereits veröffentlichte Beiträge oder gedruckte Werbemittel bleiben davon unberührt.
    11.3 Veröffentlichungsverbot für den Auftraggeber: Die vom Auftraggeber selbst erstellten
    Videoaufzeichnungen, Tonaufnahmen und Bilder während des Trainings dienen ausschließlich seinen
    privaten Zwecken. Eine Veröffentlichung – auch auf privaten Social-Media-Kanälen, Homepages oder
    Videoplattformen – ist ohne vorherige ausdrückliche und schriftliche Genehmigung der Auftragnehmerin
    untersagt. Dies dient dem Schutz der Urheberrechte an den Trainingsinhalten sowie dem
    Persönlichkeitsschutz anderer Teilnehmer.
  2. Urheberrecht an Trainingsunterlagen und Inhalten
    12.1 Schutz des geistigen Eigentums: Sämtliche von der Auftragnehmerin ausgehändigten oder zur
    Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. Trainingspläne, Schulungsskripte, Veranstaltungsunterlagen,
    Videos, Online-Dateien) sind urheberrechtlich geschützte Texte und Dateien. Sie sind ausschließlich zur
    persönlichen Verwendung durch den Auftraggeber bestimmt.
    Jegliche Vervielfältigung, Nachdruck, Übersetzung, gewerbliche Nutzung oder Weitergabe an Dritte –
    auch auszugsweise – ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin untersagt.
    Dies gilt sowohl für analoge als auch für digitale Formate sowie für Veröffentlichungen im Internet oder in
    sozialen Netzwerken.
    12.2 Haftung bei Verstößen: Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die der Auftragnehmerin
    durch eine unbefugte Weitergabe, Veröffentlichung oder missbräuchliche Nutzung der urheberrechtlich
    geschützten Unterlagen entstehen.
  3. Datenschutz
    13.1 Erhebung und Speicherung von Daten: Der Auftraggeber erklärt sich mit der elektronischen
    Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch die Auftragnehmerin
    einverstanden. Die Erhebung dieser Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Organisation und
    Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht ohne
    ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, die Auftragnehmerin ist aufgrund
    gesetzlicher Bestimmungen dazu verpflichtet
    13.2 Kommunikation über Messengerdienste: Nutzt der Auftraggeber Messengerdienste (z. B.
    WhatsApp, Facebook, Instagram) zur Kontaktaufnahme oder zum Nachrichtenaustausch mit der
    Auftragnehmerin, erklärt er sich mit der Verarbeitung seiner Daten über diese Dienste einverstanden.
    Dem Auftraggeber ist bekannt, dass diese Dienste Daten an Drittanbieter übermitteln können, deren
    Datenschutzstandards unter Umständen nicht den Anforderungen der DSGVO entsprechen.

13.3 Widerruf und weitere Informationen Die Einwilligung zur Datennutzung kann jederzeit mit
Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden. Ergänzende Informationen zur Datenverarbeitung
sowie zu den Rechten des Auftraggebers (Auskunft, Löschung etc.) sind der separaten
Datenschutzerklärung auf der Website der Auftragnehmerin zu entnehmen.

  1. Kleinunternehmerregelung
    Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und folglich auch nicht auf den Rechnungen
    ausgewiesen (Kleinunternehmerstatus).
  2. Änderung der AGB
    Die Auftragnehmerin behält sich Änderungen dieser AGB vor. Diese werden dem Auftraggeber schriftlich
    mitgeteilt und gelten als akzeptiert, sofern nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprochen wird.
  3. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
    Anstelle der unwirksamen Regelung soll eine möglichst nahekommende wirksame Regelung treten.

1

[1]
1 Im Text wurde aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit die männliche Schreibweise gewählt, mit der
jedoch alle Geschlechter gemeint sind.